Ein Bauer sollte einmal vor Gericht erscheinen. Da er aber die Kosten fürchtete, ging er zu einem Anwalt und bat, er möge sich seiner annehmen, aber ohne große Auslagen. Der Anwalt verlangte zwei Taler und der Bauer versprach sie zu bezahlen, wenn der Spruch des Richters für ihn günstig sei. „Abgemacht,“ sagte der Anwalt, „nun hört: Wenn Ihr mit mir vor Gericht steht, so dürft Ihr nichts andres erwidern als – mäh!“
Der Bauern schrieb sich’s hinter die Ohren, und als der Richter ihn befragte, antwortete er nichts als – mäh! Darüber lachte der Richter und sagte zu dem Anwalt: „Was habt ihr an seinerstatt anzugeben?“ – „Was soll ich sagen,“ meinte der Fürsprecher, „Ihr sehet, er ist ein Narr, es ist nichts mit ihm anzufangen. Darum ist es auch billig, dass Ihr ihn als einen Narren von jeder Schuld freisprechet.“
Das geschah auch und der Bauer verließ mit dem unredlichen Anwalt das Gerichts Haus. Als nun der Fürsprecher für den gelungenen Handel seine bedungenen zwei Taler forderte, sah in der Bauer an und erwiderte abermals – „mäh!“ Alles zureden nütze nichts um so kamen beide zum Richter zurück. Auch hier blieb der pfiffige Bauer wieder bei seinem – mäh!
„Was wollt ihr?“ wandte sich schließlich der Richter zu dem Anwalt. „Ihr wisst doch, dass der Mann ein Narr ist. Es ist nichts mit ihm anzufangen; so lasst ihn denn laufen!“
„Mäh!“ sagte der Bauer und trollte sich seines Weges.

Nacherzählt von H. Fraungruber

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